Kaum ein Baustoff wurde so vielseitig eingesetzt wie Asbest – und kaum einer hat einen so schlechten Ruf. Beides hat denselben Grund: seine ungewöhnlichen Eigenschaften. In diesem ersten Teil unserer Serie erklären wir, was Asbest eigentlich ist, warum es so lange als Wundermaterial galt und warum genau diese Eigenschaften es gefährlich machen können.
Ein Material mit beeindruckenden Eigenschaften
Asbest ist die Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale. Über Jahrzehnte wurde es wegen einer seltenen Kombination von Eigenschaften geschätzt:
- Hitzebeständig und nicht brennbar
- Chemisch widerstandsfähig und sehr langlebig
- Gute Wärme- und Schalldämmung
- Reißfest, obwohl aus feinsten Fasern bestehend
- Günstig in der Herstellung und leicht mit anderen Baustoffen wie Putz, Spachtelmasse oder Zement zu mischen
Diese Mischung aus Robustheit und Verarbeitbarkeit machte Asbest über viele Jahrzehnte, bis in die 1990er-Jahre hinein, zu einem festen Bestandteil unzähliger Bauprodukte – vom groben Fassadenmaterial bis zur feinen Spachtelmasse.
Warum ausgerechnet diese Eigenschaften gefährlich werden
Der entscheidende Punkt ist die Faserform selbst: Asbestfasern können sich bei Bearbeitung in immer feinere Fasern aufspalten – bis hinunter in einen Bereich, der beim Einatmen tief in die Lunge vordringen kann (man spricht von lungengängigen Fasern). Genau die Eigenschaft, die das Material so reißfest und dauerhaft machte, ist also auch der Grund für die gesundheitliche Gefahr. Nach Einschätzung der zuständigen Fachstellen gilt Asbest als krebserzeugend, wenn Fasern eingeatmet werden – deshalb ist der Umgang damit heute gesetzlich streng geregelt (mehr dazu in Teil 3 dieser Serie).
Verbaut ist nicht gleich bearbeitet
Für die Einschätzung im Alltag ist ein Punkt besonders wichtig: Fest gebundenes, intaktes Asbest in einem unbeschädigten Bauteil gilt in der Regel als unproblematisch. Solange die Fasern fest in Putz, Spachtelmasse oder einer Platte eingebunden sind und nichts davon in die Raumluft gelangt, geht von einer ruhenden, unbeschädigten Fläche keine akute Gefahr aus.
Warum es seit 1993 verboten ist
Als die gesundheitlichen Risiken zunehmend belegt waren, trat in Deutschland am 31. Oktober 1993 das Verwendungsverbot für Asbest in Kraft. Das ist der Grund, warum dieses Datum bei jedem älteren Gebäude zur zentralen Frage wird – wo genau Asbest heute noch stecken kann, zeigt Teil 2 dieser Serie, was das für Sie als Eigentümer bedeutet, Teil 3.
Älteres Gebäude, anstehende Renovierung?
Nennen Sie uns Baujahr und Vorhaben – wir sagen Ihnen ehrlich, worauf bei Ihrem Projekt zu achten ist, bevor die ersten Wände geöffnet werden.